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Sie möchten eine beglaubigte Übersetzung in die türkische/deutsche Sprache anfertigen lassen?
Befolgen Sie einfach die folgenden Schritte und ihre beglaubigte Übersetzung ist innerhalb kürzester Zeit in ihrem Briefkasten!
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Meinerseits angefertigte beglaubigte Übersetzungen von der türkischen in die deutsche Sprache werden von sämtlichen Behörden und Ämtern in Deutschland anerkannt. Sind also in ganz Deutschland gültig und bedürfen keiner weiteren Überbeglaubigung.
Damit eine meinerseits angefertigte beglaubigte Übersetzung von der deutschen in die türkische Sprache von türkischen Behörden, Ämtern und Institutionen anerkannt wird, müsste diese mit einer Apostille versehen oder seitens eines türkischen Generalkonsulates überbeglaubigt werden.
Selbstverständlich kann ich diesen Prozess der Erteilung einer Apostille/Legalisation für sie übernehmen. Alternativ können sie den Vorgang auch beim Landgericht Köln (Apostille), dem türkischen Generalkonsulat in Köln (Überbeglaubigung), dem türkischen Generalkonsulat in Düsseldorf (Überbeglaubigung), dem türkischen Generalkonsulat in Münster (Überbeglaubigung), dem türkischen Generalkonsulat in Nürnberg (Überbeglaubigung) oder dem türkischen Generalkonsulat in Karlsruhe (Überbeglaubigung) persönlich vornehmen.
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Juristische Texte
(Gesetzestexte, Beschlüsse nationaler und internationaler Gerichte, Vollmachten, Anklageschriften, ...)
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(Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden ...)
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Dolmetschen bei der Polizei
Dolmetschen bei Behördengängen
Dolmetschen im Rahmen medizinischer Beratungs- und Aufklärungsgespräche
Dolmetschen im Rahmen bilateraler Treffen politischer / bürokratischer / wirtschaftlicher / militärischer Funktionsträger
Dolmetschen im Rahmen von Seminaren / Konferenzen / Pressekonferenzen
Dolmetschen bei Messegängen
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Gerne biete ich Ihnen meine Dienste als beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer für die türkische Sprache an.
Langjährige Erfahrungen und Einsätze für nationale und internationale Kunden sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich bilden hierbei mein professionelles Fundament.
Der Einsatz von computerunterstützten Übersetzungsprogrammen sowie von Spracherkennungs-Software trägt einen wesentlichen Beitrag zur Bearbeitungsgeschwindigkeit sowie sprachlichen Standardisierung und Integrität meiner schriftlichen Projekte bei.
Um es auf den Punkt zu bringen ... Ihre Arbeit ist bei mir in guten Händen!
Bei Standartdokumenten beträgt das Mindesthonorar pro Seite 50 € (zzgl. 19% USt.).
Texte weisen hinsichtlich der Beanspruchung der zeitlichen sowie mentalen Ressourcen eines Sprachmittlers eine jeweils unterschiedliche Beschaffenheit auf. Dementsprechend wird der Sprachmittler sowohl vom zeitlichen Aufwand als auch von der mentalen Beanspruchung her unterschiedlich belastet.
Ohne ein erforderliches Mindestmaß an Informationen über die strukturelle Beschaffenheit eines Quelltextes kann im Sinne einer qualitativ hochwertigen Übersetzung keine pauschale Preisangabe gemacht werden.
Für Fragen bezüglich den Kosten einer sprachmittlerischen Dienstleistung stehe ich Ihnen sowohl telefonisch als auch per e-Mail gerne zur Verfügung.
"Und so ist jeder Übersetzer anzusehen, dass er sich als Vermittler dieses allgemein-geistigen Handels bemüht und den Wechseltausch zu befördern sich zum Geschäft macht. Denn was man auch von der Unzulänglichkeit des Übersetzens sagen mag, so ist und bleibt es doch eines der wichtigsten und würdigsten Geschäfte in dem allgemeinen Weltverkehr."
Johann Wolfgang von Goethe
M. M. METIN
Diplom Dolmetscher und Übersetzer
Allgemein beeidigter Dolmetscher für die türkische Sprache
Durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln ermächtigter Übersetzer für die türkische Sprache
Durch das Generalkonsulat der Republik Türkei in Köln vereidigter und ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer
Durch das Generalkonsulat der Republik Türkei in Münster vereidigter und ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer
Durch das Generalkonsulat der Republik Türkei in Nürnberg vereidigter und ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer
Durch das Generalkonsulat der Republik Türkei in Karlsruhe vereidigter und ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer
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