APOSTILLEN

Was ist eine Apostille?

 

Grundsätzlich können deutsche/türkische öffentliche Urkunden, die für den Gebrauch in der Türkei/in Deutschland bestimmt sind, beglaubigt werden.

 

Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt.

Apostille-Behörden in Deutschland

 

In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille:

 

Bundesurkunden:

Zuständige Behörde: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 

 

Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patent- und Markenamts wird die Apostille von der Präsidentin/ dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts erteilt.

 

Urkunden der deutschen Bundesländer:

In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann. In der Regel sind zuständig für:

 

a) Urkunden der Verwaltungsbehörden: Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres, Regierungspräsidenten, Präsident des Verwaltungsbezirks, Bezirksregierung,
in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
in Niedersachsen: Polizeidirektionen
in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion 
in Kaiserslautern

in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig
in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg
in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar

 

b) Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-)gerichtspräsidenten

 

c) Urkunden anderer Gerichte (ausschließlich der ordentlichen Gerichte):
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres;
Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;
Land- (Amts-)gerichtspräsidenten.

Apostille-Behörden in der Türkei

 

Urkunden und Dokumente der Verwaltungsbehörden:

Bezirksregierungen (Valilik), Landratsämter (Kaymakamlık)

 

 

Urkunden und Dokumente der Justizbehörden:

Präsidien der Justizkommissionen (Adalet Komisyonu Başkanlıkları​)

 

Deutschsprachgige Urkunden und Dokumente

 

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von Urkunden sowie der beglaubigenden

Behörden:

 

  • Aufenthalts-, Melde- oder Ledigkeitsbescheinigungen (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate). Zuständige Behörde: Bezirkregierung Köln
  • Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden usw. (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate). Zuständige Behörde: Bezirkregierung Köln
  • Hochschulurkunden wie Diplomurkunden, Semesterbescheinigungen usw. Diese müssen vorher durch die zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des Studierendensekretariats vorbeglaubigt werden. Zuständige Behörde: Bezirkregierung Köln
  • Schulzeugnisse (Kopien von Zeugnissen müssen zuvor vom Aussteller, und zwar der Schulleitung bzw. deren Stellvertretung, amtlich beglaubigt werden). Zuständige Behörde: Bezirkregierung Köln
  • Zertifikate der Veterinärämter. Zuständige Behörde: Bezirkregierung Köln
  • Dokumente der Finanzämter (müssen  von den zeichnungsberechtigten Mitarbeitern des jeweiligen Finanzamtes vorbeglaubigt werden). Zuständige Behörde: Bezirkregierung Köln
  • Private Urkunden (z.B. Verdienstbescheinigung), Unterschriften von Privatpersonen; Zuständige Behörde: Notar, anschließend Landgericht
  • Gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Urkunden (z.B. Scheidungsurteil, Erbschein); Zuständige Behörde: Amts- oder Landgericht
  • Übersetzungen durch staatlich anerkannte und vereidigte Übersetzer; Zuständige Behörde: Landgericht
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis). Zuständige Behörde: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 
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Der Übersetzer alias Tercüman. Zur Gotteshülfe 12, 50354 Hürth, 017638763991, © Muhammet Metin

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