Grundsätzlich können deutsche/türkische öffentliche Urkunden, die für den Gebrauch in der Türkei/in Deutschland bestimmt sind, beglaubigt werden.
Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt.
In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille:
Bundesurkunden:
Zuständige Behörde: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patent- und Markenamts wird die Apostille von der Präsidentin/ dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts erteilt.
Urkunden der deutschen Bundesländer:
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann. In der Regel sind zuständig für:
a) Urkunden der Verwaltungsbehörden: Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres, Regierungspräsidenten, Präsident des
Verwaltungsbezirks, Bezirksregierung,
in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
in Niedersachsen: Polizeidirektionen
in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern
in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig
in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg
in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar
b) Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-)gerichtspräsidenten
c) Urkunden anderer Gerichte (ausschließlich der ordentlichen Gerichte):
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres;
Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;
Land- (Amts-)gerichtspräsidenten.
Urkunden und Dokumente der Verwaltungsbehörden:
Bezirksregierungen (Valilik), Landratsämter (Kaymakamlık)
Urkunden und Dokumente der Justizbehörden:
Präsidien der Justizkommissionen (Adalet Komisyonu Başkanlıkları)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von Urkunden sowie der beglaubigenden
Behörden:
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